Änderungen bei der Baufinanzierung im Jahr 2016

Jan 07, 2016 (0) comment

Für Baufinanzierungen treten Anfang diesen Jahres neue Bestimmungen in Kraft. Besonders Immobilienkäufer und Bauherren erwarten einige Änderungen: Neue gesetzliche Regelungen für Kredite und Bauverträge, schärfere Energiestandards und angepasste Fördermittel gehören zu den wichtigsten Änderungen.

Kreditwürdigkeit soll strenger geprüft werden

Die Bundesregierung muss bis zu Frühjahr 2016 eine neue EU-Richtlinie umsetzen, die den Verbraucher bei etwaigen Immobiliendarlehen besser schützen soll. Hierbei ist vorgesehen, dass Banken künftig die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden strenger prüfen und bezüglich ihrer Informationspflicht stärker in die Verantwortung genommen wird. In der Vergangenheit unterliefen vielen Banken Fehler bei der Belehrung ihrer Kunden. Kreditnehmer konnten in diesen Fällen ihre Darlehensverträge jederzeit widerrufen. Bei einer fehlerlosen Überprüfung und Belehrung durch die Bank hätten sie indes lediglich noch einen Zeitraum von einem Jahr und vierzehn Tagen, um einen Immobilienkredit zu widerrufen.

Energetischer Mindeststandard wird erhöht

Seit dem 1. Januar 2016 ist neben der Verpflichtung der Banken auch die Energieeinsparverordnung (EnEV) in ihren Regelungen verschärft. Dies bedeutet für Neubauten eine Reduzierung des bisher maximal zulässigen Primärenergiebedarfs um 25% und ebenfalls der Wärmeverlust der Gebäudehülle muss um 20% niedriger ausfallen als bisher. Häuser, für welche ab dem 1. Januar diesen Jahres ein Bauantrag gestellt wird, müssen also besser gedämmt und effizienter beheizt werden als dies bisher der Fall war. Für Bauherren bedeutet dies in der Regel höhere Baukosten.

Neue, angepasste Fördermittel

Durch die Verschärfung des energetischen Mindeststandards für Neubauten findet auch eine Anpassung der Förderung durch die staatliche KfW-Bank statt. So werden künftig Häuser, die effizienter sind als der gesetzlich geregelte Standard mit zinsgünstigen Krediten unterstützt. Das sogenannte KfW-Effizienzhaus 70 zählt ab April 2016 allerdings nicht mehr zu den förderbaren Häusern, da dieses dann lediglich noch die gesetzliche Mindestforderung erfüllt. Als neuer Förderstandard wird dann das KfW-Haus 40 plus eingeführt. Hierbei hat der Verbraucher die Möglichkeit eines Tilgungszuschusses von 15% auf die förderfähige Kreditsumme. Wer noch einen Zuschuss für ein KfW-Haus 70 erhalten möchte, muss bis 31. März einen Darlehensantrag stellen.

Bild-Quelle: © Shutterstock / Romolo Tavani

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