Änderungen bei Steuern und Finanzen für 2016

Jan 05, 2016 (0) comment

Mit dem Beginn des Jahres treten auch einige steuerliche Änderungen in Kraft. Der informierte Verbraucher braucht diese jedoch nicht zu scheuen, denn in den meisten Fällen ersparen sie Ärger und bringen finanzielle Vorteile und Erleichterungen mit sich. Hier ein Überblick der wichtigsten Neuerungen:

Rentenerhöhung

Ruheständler können 2016 auf eine Rentenerhöhung zwischen 4 und 5% hoffen, das teilte die Deutsche Rentenversicherung Bund bereits im Oktober 2015 mit. Die starke Konjunktur wirkt sich auch auf die Altersbezüge aus. Eine endgültige Fixierung der Pensionszuschläge ist für das Frühjahr 2016 geplant.

Kindergeld steigt

Auch das Kindergeld wird um 2 Euro pro Monat erhöht. Für die ersten beiden Kinder ergibt sich somit ein Satz von 190 Euro pro Kind, für das dritte erhält man künftig 196 Euro und für jedes weitere Kind jeweils 221 Euro. Wer es beziehen will, muss fortan jedoch eindeutig identifizierbar sein. Hierfür ist die Steuer-Identifikationsnummer der Person, die das Kindergeld bezieht sowie der jeweiligen Kinder nötig.

Bafög wird angehoben

Schüler, Auszubildende und Studenten, die aktuell oder künftig Berufsförderungsgeld (Bafög) beziehen, können ebenfalls mit mehr finanzieller Unterstützung rechnen. Ab Beginn des Schuljahres 2016 bzw. des Wintersemesters 2016/2017 werden die Bedarfssätze um 7 Prozent angehoben. Studenten mit eigener Wohnung können somit ab Herbst 2016 eine Maximalförderung von 735 Euro statt der aktuellen 670 Euro erhalten.

Längere Geltungsdauer der Lohnsteuer-Freibeträge

Bisher mussten Steuerpflichtige ihre Freibeträge für den Lohnsteuerabzug jedes Jahr aufs Neue beantragen. Ab diesem Jahr ist dies nicht mehr im jährlichen Turnus nötig, denn die Freibeträge gelten künftig für die Dauer von zwei Jahren. Ändert sich jedoch etwas, wie beispielsweise die Werbungskosten eines Arbeitnehmers, ist dies meldepflichtig und muss dem zuständigen Finanzamt unmittelbar mitgeteilt werden.

Erhöhung des Grund- und Kinderfreibetrags

Seit dem 1. Januar 2016 können Geringverdiener mit steuerlichen Entlastungen rechnen. Der Grundfreibetrag für ledige Personen wird um gute 2 Prozent auf 8652 Euro angehoben. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften wird der Betrag auf 17.304 Euro verdoppelt.

Auch der Kinderfreibetrag wurde von der Bundesregierung um 48 Euro angehoben. Der steuerfreie Anteil des Einkommens pro Spross und Elternteil steigt somit auf 2304 Euro.

Höhere Beiträge zur Sozialversicherung

Es gibt allerdings auch Belastungen im neuen Jahr. So müssen Gutverdiener mit höheren Beiträgen zu ihrer Sozialversicherung rechnen. Die Beitragsbemessungsgrenze wird auch im Jahr 2016 wieder angehoben. Im Westen liegt diese Grenze in der allgemeinen Rentenversicherung ab Januar 2016 bei 6200 Euro, im Osten bei 5400 Euro pro Monat.

Bild-Quelle: © Shutterstock / Rawpixel.com

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