Beginn der Hochzeitssaison: 4 finanzielle Vorteile einer Ehe

Mai 03, 2016 (0) comment

Besonders bei der Einkommensteuer und im Erbrecht sind die Unterschiede zu Alleinstehenden bemerkenswert.

Die warme Zeit des Jahres steht bereits mit einem Fuß in der Tür und an der Hand hält sie wieder hunderte, gar tausende verliebte und heiratswillige Pärchen. Standesämter und Kirchen haben dieser Tage jede Menge zu tun. Ein Trauschein besiegelt den gemeinsamen Bund der Ehe und ändert vor dem Fiskus den Status eines Paares. Aber lohnt der Schritt zur rechtlichen Vereinigung auch aus finanzieller Sicht? Ein Überblick.

Das Einkommensteuerrecht

Hier genießen Eheleute gegenüber Nichtverheirateten diverse Vorteile. Diese werden nämlich wie zwei alleinstehende Parteien behandelt, obwohl sie vielleicht eheähnlich zusammenleben. Ehegatten hingegen können vom sogenannten Splittingtarif profitieren. Dieser lohnt sich besonders dann, wenn ein Ehepartner bedeutend mehr verdient als der andere. Das zu versteuernde Einkommen wird nämlich auf beide Eheleute verteilt und die Einkommensteuer auf das Gesamtpaket berechnet. So verdoppelt sich die auf diese Weise kalkulierte Einkommenssteuer.

Abhängig von Höhe und Unterschied der Einkommen, lassen sich durch diesen Splittingtarif bis zu einige tausend Euro im Jahr sparen. Dank einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2013 können auch in einer Lebenspartnerschaft lebende die Vorteile dieser steuerlichen Vergünstigung genießen.

Das Erbrecht

Der zweite Steuervorteil schlägt dann zu Buche, wenn einer der beiden Ehepartner vor dem anderen dahin scheidet. Eheleute werden vom Erbrecht deutlich bevorteilt. Während ohne Trauschein lediglich ein Betrag von maximal 20.000 Euro steuerfrei hinterlassen werden darf, gilt für Verheiratete ein Freibetrag von 500.000 Euro.

Rente und Versicherung

Unter bestimmten Bedingungen können sowohl Eheleute als auch Lebenspartner eine sogenannte Hinterbliebenenrente, also eine Rente wegen des Todes der Gattin oder des Gatten erhalten. Diese soll den finanziellen Beitrag zum Unterhalt ersetzen, den der oder die Verstorbene bisher erbracht hat.

In Bezug auf die gesetzliche Krankenversicherung können Ehepartner gemeinsam versichert werden, wenn sie nur über ein geringes Einkommen verfügen. Bei Paaren ohne Trauschein müssen sich beide unabhängig voneinander selbst versichern.

Der erleichterte Behördenkontakt

Eine Heirat bietet den Eheleuten nicht nur Vorteile in finanzieller Hinsicht, sondern erleichtert auch etwaigen Kontakt zu Ämtern und Behörden. So werden beispielsweise die Altersvorsorge, der gemeinsame Besitz, das Sorgerecht für die Kinder oder auch Entscheidungsvollmachten im Falle eines Unfalls bzw. einer langwierigen Krankheit automatisch geregelt, ohne dass hierfür in mühsamer Feinarbeit und langen Prozeduren Partnerschaftsverträge aufgesetzt werden müssen.

Eine Ehe ist heute für viele Paare zwar kein Muss mehr und als Institution wohl nicht mehr so gewichtig wie es noch vor einem halben Jahrhundert der Fall war, aber stimmen die Umstände, so verhilft sie doch zur ein oder anderen Ersparnis und letzten Endes vielleicht auch zur inneren Ruhe.

Bild-Quelle: © Shutterstock/Africa Studio

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