Den Fiskus an Kurkosten beteiligen

Mai 04, 2016 (0) comment

Ein Kuraufenthalt kann schnell teuer werden.

Eine Kur zur Wiederherstellung des eigenen Wohlbefindens und der Gesundheit kann durchaus ein lebenswichtiger Schritt sein. Jedoch übernehmen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Rentenversicherung und Co. die Kosten die hierfür entstehen eher ungern. Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BdL) erklärt: Patienten haben die Möglichkeit, das zuständige Finanzamt an den Ausgaben für einen etwaigen Kuraufenthalt zu beteiligen.

Außergewöhnliche Belastungen

Die Kosten für einen Kuraufenthalt zählen prinzipiell zu den Krankheitskosten. Diese können in der jährlichen Einkommenssteuererklärung, als sogenannte “außergewöhnliche Belastungen” angegeben und abgesetzt werden. Werden die entstandenen Ausgaben nicht oder nur teilweise erstattet, kann der nachstehende Betrag wenigstens anteilig vom Finanzamt zurückgefordert werden.

Hierbei ist jedoch von entscheidender Wichtigkeit, dass die Notwendigkeit des Kuraufenthaltes nachweisbar ist. Nur dann ist ein Abzug der Kosten auch möglich. Für einen solchen Nachweis sollte der erste Weg zum Fach- oder Hausarzt führen, der dann, bereits vor Kurbeginn, eine gewisse Notwendigkeit und eine Empfehlung zum Aufenthalt bescheinigt. Im Fall einer Vorsorgekur sollten abzuwendende Krankheiten in dieser Bescheinigung festgehalten werden. Unabhängig von der Kurart sollten in der ärztlichen Empfehlung neben den medizinischen Informationen auch stets Angaben zur Dauer der Kur gemacht werden.

Abzug der Kurkosten

Hält man eine solche ärztliche Kur-Empfehlung in Händen, führt der nächste Weg zu einem medizinischen Dienst oder einem Amtsarzt. Hier wird über die tatsächliche Notwendigkeit des Aufenthalts entschieden. Erhält man nun eine Bestätigung der unabdingbaren Erfordernis einer Kur, so steht dem steuermindernden Nachlass quasi nichts mehr im Wege. Erfahrungsgemäß werden dann die Unterbringungskosten, tatsächlichen Verpflegungskosten (abzüglich 20 Prozent), Behandlungskosten, Medikamentenkosten sowie die Fahrtkosten zum Ort des Kuraufenthaltes und zurück anerkannt. Erstattet beispielsweise die Krankenkasse bereits einen Teil des finanziellen Aufwands, so sind diese Kosten in der Gesamtbilanz gegenzurechnen.

So kann ein dringend nötiger aber vermeintlich teurer Kuraufenthalt doch bezahlbar werden und die Regeneration der eigenen Gesundheit, dem höchsten Gut, kann ohne finanzielle Sorgen aufgenommen werden.

Bild-Quelle: © Shutterstock/Ewais

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