EBA benötigt bei Brexit neuen Sitz

Jun 22, 2016 (0) comment

EBA bald mit neuem Ausblick?

Am Donnerstag, den 23. Juni steht dem Vereinigten Königreich eine schicksalhafte Abstimmung bevor. Bei einem dann angesetzten Referendum werden die Bürger über einen Verbleib oder einen Austritt – den sog. Brexit – aus der Europäischen Union entscheiden. Neben den vielfältigen Implikationen, die eine solche Entscheidung mit sich bringt, beträfe der Brexit auch die momentan in London beheimatete Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA). Denn diese müsste sich im Falle eines britischen Austritts eine neue Heimat suchen.

Aufgaben und Organe der EBA

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde ist dafür zuständig, einheitliche europäische Standards im Aufsichtswesen zu entwickeln und gegebenenfalls durchzusetzen. Diese sollen später einen verbindlichen Handlungsrahmen für nationale Behörden bilden.

Darüber hinaus hat die EBA das Recht zum direkten Eingriff in zwei Fällen: Zum Einen, wenn Uneinigkeit zwischen mehreren nationalen Aufsichtsbehörden über die Finanzmarktregulierung besteht, zum Anderen wenn von einer dieser Behörden gegen geltendes europäisches Recht verstoßen wird.

Die EBA setzt sich zum Zweck der Beschlussfassung aus einem mehrköpfigen sog. Rat der Aufseher zusammen, der von einem nicht stimmberechtigten Vorsitzenden – zur Zeit der Italiener Andrea Enria – angeführt wird. Unterstützt wird die Gruppe vom Verwaltungsrat, der unter anderem für das Budget der Behörde zuständig ist.

Warum hätte der Brexit Auswirkungen auf die EBA?

Als offizielle EU-Behörde ist es nur logisch, dass der Amtssitz auch in einem EU-Land liegen sollte. Dieser ist zur Zeit die englische Hauptstadt London. Verlässt England nun die EU, müsste sich die Behörde also einen neuen Sitz suchen. „Wenn sich die Briten für einen Austritt aus der EU entscheiden, müssten wir tatsächlich in eine anderen europäische Hauptstadt umsiedeln“, so Enria. Welche Stadt das sein könnte oder ob dafür bereits konkrete Pläne bestehen, gab er indessen nicht preis.

Die momentane Priorität habe die einheitliche Bankenregulierung, die auch dafür sorgt, dass es keine Unterschiede in den Regularien zwischen Mitgliedern des Euro-Raums und Mitgliedsstaaten, die sich gegen die Einführung der Gemeinschaftswährung entschieden hatten, gibt.

Bild-Quelle: © European Banking Authority

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