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Einkommensteuer

Die Einkommensteuer in der Bundesrepublik Deutschland wird bei natürlichen Personen, die ihren Wohnsitz im Inland haben oder ihr Einkommen in Deutschland beziehen, erhoben und gilt als Gemeinschaftssteuer. Berechnungsgrundlage für die zu zahlenden Abgaben ist das Einkommen des Einzelnen. Erhoben wird die Abgabe in Deutschland vom Finanzamt, welches dem Steuerpflichtigen einen Bescheid über die festgelegte Zahlung zustellt.

Regularien

Arbeitnehmer zahlen als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer die Lohnsteuer, die in sechs verschiedene Steuerklassen aufgeteilt sind. Diese Aufteilung richtet sich nach der Höhe des Einkommens oder nach dem Familienstand.

Da die Lohnsteuer eine Vorauszahlung darstellt, ist die Einkommensteuererklärung für jedermann eine gute Möglichkeit, bereits gezahlte Abgaben vom Fiskus zurückzuverlangen. Dies ist möglich, wenn absetzungsfähige Ausgaben getätigt wurden oder sich während des laufenden Kalenderjahres die Bemessungsgrundlage für den Steuerpflichtigen geändert hat.

Die Berechnung der zu bezahlenden Einkommensteuer ist ein komplizierter Vorgang, der auf dem Einkommensteuertarif beruht und nach Einkunftsarten getrennt bewertet wird.

Für Geringverdiener besteht ein Grundfreibetrag, während der Steuersatz für Besserverdiener nach oben gedeckelt ist. Im Jahr 2016 beträgt der Spitzensteuersatz für Einkünfte ab 254.447 Euro 45 %. Der Grundfreibetrag liegt indes bei einem Einkommen von 8.652 Euro im Jahr. Als Eingangssteuersatz wird wiederum der Anteil bezeichnet, der ab dem ersten Euro oberhalb des Grundfreibetrags angelegt wird.

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