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Umschuldung

Eine Umschuldung ist die Veränderung eines bestehenden Schuldverhältnisses. Meistens geschieht dies durch eine Verringerung der bestehenden Zins- oder Tilgungslasten. Eine Umschuldung dient somit der Verringerung der Rückzahlungsbelastung um private Überschuldung zu verhindern, beziehungsweise unternehmerische oder staatliche Handlungsspielräume zu erweitern.

Wann ist eine Umschuldung möglich und sinnvoll?

Oft ist es nötig, die Höhe des Schuldenbetrags aufzustocken. Dies geschieht in der Regel durch ein neues Schuldverhältnis. Dadurch kann proportional die Laufzeit der Schuld und die Tilgungslast gesenkt werden. Durch das Einschalten eines oder mehrerer neuer Gläubiger, sind Umschuldungsmaßnahmen ein Teil der externen Sanierung.

Herbeigeführt werden kann die Entlastung durch die Umstellung von einem festen Zinssatz auf variable Zinsen. Eine weitere Möglichkeit ist die Einigung auf eine neue Refinanzierungsbasis beim Gläubiger. Der Effekt zeigt sich hier in niedrigeren Zinsen. Außerdem können Zins- und Tilgungslasten durch die Aussetzung oder Ausdehnung von Tilgungsperioden beziehungsweise -Zeiträumen  abgeschwächt werden. Auch eine Umstellung auf Tilgungsarten, wie dem bullet payment, bei dem die Tilgung erst am Ende der Laufzeit erfolgt, kann zu einem solchen Ergebnis führen.

Nicht mit einer Umschuldung zu verwechseln sind ein Schuldenerlass oder eine Stundung. Bei beiden Möglichkeiten wird das Schuldverhältnis nicht verändert. Eine Ausnahme ist hierbei die stundungsbedingte Laufzeitverlängerung, da diese eine Änderung des Schuldverhältnisses bedingt. Um einen Erfolg bei der Umschuldung zu erreichen, ist es als Schuldner wichtig, die Kündigungsfristen der Kredite im Auge zu haben. Festverzinste Kredite können ein halbes Jahr vor Beendigung der Zinsbindung gekündigt werden; variabel verzinste Kredite innerhalb eines viertel Jahres. Bei einer Kündigung eines Kreditvertrages vor dem Ablauf der Zinsfestschreibungszeit fällt in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Fallen die eingeplanten Zinseinsparungen höher aus als die festgelegte Vorfälligkeitsentschädigung, lohnt sich die Umschuldung auf ein zinsgünstigeres Darlehen vor Ende der Zinsfestschreibung oft trotzdem.

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