Flexi-Rente: Arbeitswillen belohnen

Aug 10, 2016 (0) comment

Besonders arbeitswillige Rentner sollen vom neuen Konzept der Regierung profitieren.

Ein erleichterter Übergang in den Ruhestand soll der größte Vorteil der von der Koalition beschlossenen „Flexi-Rente“ sein. In Zeiten, in denen auch 70jährige Arbeitnehmer keine Seltenheit sind, weil ihre Rente einfach zu niedrig zum Leben wäre, werden nun Anreize und Möglichkeiten geschaffen, doch früher den Ruhestand antreten zu können. Schon im nächsten Jahr soll das neue Rentenmodell eingeführt werden.

Zu geringe Rentenerwartung

Es kann viele Gründe geben, die langjährige Arbeit nicht aufgeben zu wollen. Die Vorstellungen über ein Wunschalter für den Renteneintritt sind bei den Bürgern daher äußerst unterschiedlich. Die Flexi-Rente soll jedoch ermöglichen, die Entscheidung unabhängig von finanziellen Ängsten zu treffen.

Eine zu geringe Rentenerwartung ist wohl der Hauptgrund für viele über 60jährige, den Ruhestand noch etwas hinauszögern. Andere würden wiederum gern in Rente gehen, können es aber nicht, da sie nicht die obligatorischen 45 Beitragsjahre vorweisen können.

Insbesondere für diese Gruppe ist die Flexi-Rente ein Segen. Denn sie ermöglicht bereits während des Arbeitslebens den Ausgleich der Beiträge, die ihnen am Ende zum Renteneintritt fehlen würde.

Teilrente und Abschlagszahlung

Das Konzept der Teilrente wird momentan nicht angenommen, so beweisen es die Zahlen. Von 800.000 Neurentnern wählten vergangenes Jahr nur 2.000 dieses Modell. Doch woran liegt das? Etwa am fehlenden Arbeitswillen nach Jahrzehnten des Schuftens?

Dem ist mitnichten so – vielmehr werden arbeitende Rentner nach den heute geltenden Regeln noch bestraft statt belohnt. Wer mehr als 450 Euro im Monat verdient, muss als Rentner empfindliche Kürzungen der Bezüge befürchten, die ihn mit zwei Dritteln, der Hälfte oder gar nur einem Drittel seiner eigentlichen Rente zurücklassen. Eine Rechnung, die für die meisten nicht aufgeht.

Die Flexi-Rente sieht bei dieser Frage vor, Einkommen, die oberhalb der Minijob-Grenze liegen, nur zu 40% anzurechnen. 60% des hinzuverdienten Geldes bleiben also beim Bürger, der somit seine Bezüge sogar aufstocken kann. Doch Vorsicht: Der Verdienst ist gedeckelt. Das heißt, wer ein höheres Bruttoeinkommen als früher einnimmt, muss dieses voll auf die Rente anrechnen.

Eine weitere Neuerung der Flexi-Rente ist die Möglichkeit, die Ansprüche bereits ab 50 (jetziger Stand: 55) durch Zusatzzahlungen aufzustocken. Dies kann zu höheren Bezügen beim Renteneintritt führen, hat aber noch einen ganz anderen Effekt: Wer die 45 Beitragsjahre nicht vollbekommt, kann die versäumten Zahlungen nachholen. Und wer früher in Rente gehen möchte, kann dies ebenfalls ohne Abzüge tun.

Bild-Quelle: © Shutterstock / Tyler Olson

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