Hartz IV Satz soll steigen – Doch das Leben wird schwerer

Sep 07, 2016 (0) comment

Hartz-IV-Empfänger müssen künftig noch genauer darauf achten, was sie auf den Einkaufszettel schreiben.

Im kommenden Jahr wird der Regelsatz für Hartz IV für Alleinstehende von bisher 404 auf 409 Euro pro Monat erhöht. Mit dieser Maßnahme wird auch auf die allgemeine Inflation eingegangen, die viele Produkte teurer und somit für Hartz-IV-Empfänger kaum noch bezahlbar macht. Das Leben mit Hartz IV wird jedoch trotz der Erhöhung schwerer. Denn fängt der gestiegene Regelsatz zwar die allgemein Inflation ab, wird ein entscheidender Faktor leider komplett ausgeblendet: Die Lebensmittelkosten.

Teuerung nur in Teilen berücksichtigt

Seit 2009 gab es eine stetige Erhöhung der Leistungen für Hartz-IV-Empfänger von 13,9 Prozent – die anstehende Steigerung für 2017 ist hier bereits eingerechnet. Die Verteuerung von Waren durch Inflation liegt für diesen Zeitraum bei 8,1 Prozent – das heißt, dass Leistungsempfänger allgemein gesehen sogar mehr für ihr Geld bekommen als vorher.

Allerdings sieht die Entwicklung bei Nahrungsmitteln komplett anders aus. Diese verteuerten sich in den letzten sieben Jahren um beinahe 15 Prozent. Für einen Hartz-IV-Haushalt bedeutet das also, dass sie für ihr Geld weniger Lebensmittel bekommen als zuvor.

Rund 35 Prozent ihrer Bezüge müssen sie inzwischen für Nahrungsmittel ausgeben. Andere Haushalte in Deutschland geben hingegen gerade einmal zwischen 15 und 20 Prozent in diesem Segment aus.

Die Auswirkung einer Verteuerung fallen bei Lebensmitteln für Leistungsempfänger also deutlich stärker ins Gewicht, als bei anderen Haushalten.

Nur Makulatur

Rechentricks“ wirft der Grünen-Sozialexperte Wolfgang Strengmann-Kuhn der Bundesregierung bei der Berechnung der Regelsätze vor. Denn diese stützt sich auf Studien, deren Ergebnisse auf bedarfsanalytischen Stichproben sowie statistisch erfasster Ausgabeverhalten der Haushalte beruhen. Je nachdem, welche Altersgruppe von Kindern bei den jeweiligen Stichproben beispielsweise häufiger vorkommt, kann dies Auswirkungen auf die Berechnung haben.

Als nicht bedarfsdeckend bezeichnet auch der Paritätische Wohlfahrtsverband die geplanten Erhöhungen und erläutert, dass eine Anhebung auf 491 Euro notwendig gewesen wäre, um alle Ausgaben zu decken und den Satz an das aktuelle Preisniveau anzupassen. Die kommende Anhebung ist also nach Meinung einiger nicht mehr als Makulatur.

Bild-Quelle: © Shutterstock / Stokkete

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