Hohe Zusatzbeiträge der Krankenkasse für 2016

Feb 04, 2016 (0) comment

Der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse kann sehr lohnend sein.

Zu Jahresbeginn haben viele Krankenkassen ihre Beiträge angehoben. Die Zusatzbeiträge belaufen sich bei einigen Kassen für ihre Mitglieder auf bis zu 1,7 Prozent. Bei solchen Beitragssteigerungen lohnt sich für die Versicherten in jedem Fall ein Vergleich von Krankenkassen.

Nur wenige gesetzliche Krankenkassen senken ihre Beiträge.

Gesetzliche Krankenkassen dürfen bereits seit dem 1. Januar 2015 die Höhe des Zusatzbeitrags selbst veranschlagen. Auch wenn einige Krankenkassen von ihren Versicherten keine Zusatzbeiträge verlangen, gilt dies für beinahe zwei Drittel der Kassen nicht. Zu den Kassen mit den größten Erhöhungen gehören 2016 mit 1,5 % die DAK-Gesundheit oder die Viactiv Krankenkasse mit einem Zusatzbeitrag von satten 1,7 Prozent.

Zu beobachten ist zudem, dass kaum eine Kasse ihren Beitrag gesenkt hat. Durchschnittlich ist der Versicherungsbeitrag von 15,5 Prozent des Einkommens auf 15,7 Prozent, um 0,2 Prozent gestiegen.

Vom Wechsel profitieren

Für so manch einen Versicherten ist die Beitragssteigerung besonders ärgerlich. Denn über ein gesamtes Jahr können mehrere hundert Euro zusammenkommen. In diesem Fall lohnt es sich, nicht lange zu zögern und von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Nach einer Beitragserhöhung ermöglicht dieses Recht dem Versicherten, innerhalb eines Monats zu kündigen. Allerdings muss die Kündigung der Krankenkasse bis zum Ende des Monats, zu dem der erhöhte Betrag fällig war, auch vorliegen. Sollte der Beitrag also zum 1. Januar dieses Jahres erhoben worden sein, hätte die Kündigung also bis zum spätestens 31. Januar erfolgt sein müssen.

Wer den Termin versäumt hat, verfügt dennoch über die Möglichkeit, gemäß der vertraglich festgelegten Frist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu wechseln und damit trotz alledem noch Beiträge zu sparen.

Vor dem Wechsel vergleichen

Bei allen Krankenkassen wird ein großer Teil der Leistungen durch den Gesetzgeber festgelegt. Ein geringerer Teil an Zusatzleistungen kann von den Versicherungsunternehmen selbst gestaltet werden. Neben dem Beitragsvolumen sollten diese Leistungen auf die persönlichen Anforderungen an eine Kasse hin abgeglichen werden. Bei vielen Kassen werden etwa Impfungen erstattet oder Gesundheitskurse angeboten beziehungsweise gesundheitsbewusste Lebensführung belohnt.

Der Aufwand eines Wechsels ist gering und ohne Risiko

Entgegen der Annahme vieler Versicherter kann es bei einem Krankenkassenwechsel zu keiner Versicherungslücke kommen. Gesetzliche Krankenkassen sind dazu verpflichtet, unabhängig von Krankheitsgeschichte, Alter oder Geschlecht einen Versicherungsschutz zu gewährleisten. Bei gleichzeitiger fristgerechter Kündigung der alten Kasse und zeitgleichem Aufnahmeantrag bei der neuen Kasse gilt es nur noch einen letzten Schritt zu beachten. Der lückenlose Wechsel ist komplett, wenn nach Bestätigung der neuen Mitgliedschaft, der aktuelle Versicherungsschein bei der alten Kasse eingereicht wurde.

Bild-Quelle: © Shutterstock / TunedIn by Westend61

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