Kapovaz – Das Geschäft mit Abrufkräften

Mai 31, 2016 (0) comment

Warten auf den Anruf: Kapovaz macht Planungen unmöglich.

Das Kunstwort Kapovaz steht für „Kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit“ und basiert auf einem aus den USA übernommenen Teilzeit-Modell. Grundlage des Systems ist, dass Beschäftigte nur dann zur Arbeit herangezogen werden, wenn ein tatsächlicher Bedarf besteht. Leerzeiten und die generelle Minimierung von Personalkosten sind die Vorteile, von denen der Arbeitgeber profitiert. Die Arbeitnehmer haben bei dem flexiblen Modell allerdings mit Problemen zu kämpfen.

Nicht nur bei Teilzeitjobs verbreitet

Kapovaz-Verträge werden bei vielen Teilzeitjobs im Einzelhandel und im Gastgewerbe abgeschlossen. So ist es beispielsweise in einem Café durchaus verständlich, dass eine Servicekraft bei geringem Publikumsverkehr nach Hause geschickt wird. Aufsehenerregend ist dieses Vorgehen jedoch bei größeren Unternehmen.

So beschäftigt nicht nur der amerikanische Konzern Toys “R“ Us eine Vielzahl von Mitarbeitern nach dem Kapovaz-Konzept, auch die Deutsche Post beschäftigt ca. 10.000 Abrufkräfte: Und das in Vollzeitjobs. Doch wie sieht eine solche Vereinbarung überhaupt aus?

Garantiert wird dem Arbeitnehmer eine gewisse Mindeststundenzahl, die auf jeden Fall ausbezahlt werden muss. So kann zumindest mit einem Mindestbetrag geplant werden. Darüber hinaus ist jedoch alles offen und die Beschäftigten stehen auf Abruf.

Welche Auswirkungen haben die Abruf-Verträge?

Der Gesetzgeber sieht vor, dass bei Kapovaz-Verträgen dem Arbeitnehmer vier Tage im Voraus Bescheid gegeben werden muss, wenn Arbeit zu verrichten ist. Die restliche Zeit ist er jedoch in unbezahlter Rufbereitschaft. Diese hat ernsthafte Auswirkungen auf das private und geschäftliche Leben.

Ein Nebenjob ist unter diesen Voraussetzungen beispielsweise so gut wie unmöglich, da der Arbeitnehmer bei einem Zweitjob keine verbindlichen Zeiten für seine Leistungen angeben kann. Schließlich ist es jederzeit möglich, dass er binnen Vier-Tages-Frist zu seinem Erstjob gerufen wird.

Auch privat hat die Rufbereitschaft unerwünschte Effekte: Geplante Freizeit ist so gut wie unmöglich. Alles, was die Vier-Tages-Frist überschreitet, steht jederzeit zur Disposition. Ein Anruf des Arbeitgebers genügt, um alle Planungen zunichte zu machen.

1,5 Millionen sind betroffen

Nach Berechnungen des DIW sind in Deutschland ca. 1,5 Millionen Beschäftigte von diesem flexiblen Arbeitszeitmodell betroffen. Was die Flexibilität angeht, machen sich allerdings nur die Arbeitgeber diese zunutze. Das Kapovaz-Modell ist ein arbeitnehmerunfreundliches System, das dringend einer Überprüfung bedarf.

Bild-Quelle: © Shutterstock/Sasharijeka

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