Wie eröffne ich ein P-Konto? Dein Ratgeber zum Thema Pfändungsschutzkonto!

1. Einleitung

Das Leben macht grundsätzlich sehr viel Spaß und bietet jedem Menschen mannigfaltige Möglichkeiten, seine Persönlichkeit zu entfalten. Leider kann die finanzielle Situation zahlreiche Zwänge schaffen, die stark auf das Gemüt und die Lebensfreude drücken. Überschuldung ist leider auch in Deutschland ein Problem, welches keinesfalls nur eine Minderheit trifft. Laut einer Creditreform-Auswertung galten im Jahr 2015 ca. 6,72 Millionen als überschuldet. In diesen Fällen sind die Schuldner in absehbarer Zeit nicht in der Lage, ihre Schulden zu begleichen.
Wenn Du Dich in einer solchen Situation befindest oder Dir Pfändungen drohen, ist das sogenannte Pfändungsschutzkonto (P-Konto) für Dich sehr wichtig. Doch was verbirgt sich genau dahinter und wie lässt sich ein solches P-Konto eröffnen? In diesem E-Book erhältst Du alle wichtigen Informationen zum P-Konto, seiner Funktionsweise sowie dem rechtlichen Rahmen.

2. P-Konto – ein kleiner Überblick

Das Pfändungsschutzkonto stellt eine Zusatzvereinbarung zum herkömmlichen Girokonto dar und sorgt dafür, dass Geldeingänge innerhalb der Pfändungsfreigrenzen vor einer Kontopfändung geschützt sind. Im Folgenden erfährst Du Genaueres über das P-Konto sowie eine Funktionsweise.

2.1. Entstehungsgeschichte

Das P-Konto wurde im Juli 2010 mit dem Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes eingeführt, um einige Missstände zu beheben. Die Rechtslage vor der Einführung war für Kontoinhaber mit einer Kontopfändung nämlich äußerst prekär. Eine Kontopfändung führte stets dazu, dass das jeweilige Konto blockiert wurde. Alltägliche Ausgaben wie die Zahlung der Miete oder der Energiekosten waren somit zunächst nicht möglich. Erst ein Antrag beim Gericht sorgte dafür, dass der nicht pfändbare Teil des Kontoguthabens wieder frei verfügbar wurde. Mit der Option, das eigene Girokonto als P-Konto zu führen, kannst Du Dich jedoch bei einer drohenden Pfändung bereits vorher absichern. Damit wurde der Kontopfändungsschutz also von einer nachgelagerten Schutzfunktion in eine vorsorgliche Schutzfunktion umgewandelt.

Inkasso-Akte

Bild: Wenn Gläubiger Inkassodienste und Mahnungen erfolglos einsetzen, folgen danach Maßnahmen wie Pfändungen, Quelle: P365 – 269634596 / Shutterstock.com

2.2. Was ist ein P-Konto eigentlich?

Bei einem Pfändungsschutzkonto handelt es sich nicht um ein zusätzliches Konto, sondern um eine spezielle Option für ein Girokonto. Die Umwandlung in ein P-Konto bringt für den Kontoinhaber einen Basisschutz von 1.073,88 Euro pro Monat (Stand: August 2016), den er nicht mehr beim Gericht beantragen muss. Die kontoführende Bank darf also Pfändungsbescheide erst für Beträge anwenden, die über den Basisschutz hinausgehen. Auf diesem Weg hast Du als Betroffener also die Möglichkeit, auch weiterhin deine wichtigsten Ausgaben über Dein Konto zu tätigen. Mit der Umwandlung in ein P-Konto können sich jedoch Veränderungen der Leistungen ergeben. In der folgenden Tabelle werden die Veränderungen genauer aufgezeigt:

Leistung

Normales Girokonto

P-Konto

Überweisungen und Lastschriften

möglich

möglich

Geldeingänge

möglich

möglich

Bargeld abheben

möglich

möglich

Online-Banking

möglich

möglich

Geduldete Überziehung

möglich

Kann durch die Bank gekündigt werden

Dispo-Kredit

möglich

Kann durch die Bank gekündigt werden

Kreditkarte

möglich

Kann durch die Bank gekündigt werden

Tabelle 1: Leistungsunterschiede zwischen einem herkömmlichen Girokonto und einem umgewandelten P-Konto

Aus dieser Aufstellung ergibt sich sehr schnell, dass die Leistungen mit Bonitätsvoraussetzungen von der Bank gekündigt werden können. Nach einer Umwandlung musst Du Dein Pfändungsschutzkonto also aller Voraussicht nach auf Guthabenbasis führen.

Wichtig: Deine Bank darf Dir bonitätsabhängige Leistungen wie einen Dispo nach der Umwandlung in ein P-Konto nicht einfach entziehen. Sie muss vielmehr eine Kündigung im Rahmen der allgemeinen Geschäftsbedingungen aussprechen. Dies hat ein Urteil des BGH (Az.: XI ZR 187/13) aus dem Jahr 2015 ergeben. Somit bleibt Dir also die Möglichkeit, Dein Konto innerhalb einer Vereinbarung wieder ins Gleichgewicht zu bringen.

2.3. Wie funktioniert ein P-Konto?

Wenn Du Dein Girokonto in ein P-Konto umwandelst, kannst Du Deinen Freibetrag vor drohenden Pfändungen schützen. Der Basisschutz beträgt dabei zurzeit 1.073,88 Euro pro Monat. Wie das Wort Basisschutz allerdings bereits verrät, lässt sich dieser Freibetrag auch noch erhöhen. Zu diesem Zweck müssen jedoch gewisse Voraussetzungen vorliegen:

Voraussetzung

Erklärung

Zusätzlicher Freibetrag

Unterhaltsberechtigte Personen

Wenn Du als Kontoinhaber gegenüber anderen Personen zu Unterhalt verpflichtet bist, wird Dir dafür ein weiterer Freibetrag zur Verfügung gestellt. Zu diesen Personen gehören unter anderem:

  • Ehepartner

  • Kinder

  • Stiefkinder

  • Lebenspartner

Dies gilt auch für Kindergeld und Sozialleistungen, welche für Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft im Haushalt entgegengenommen werden.

  • 404,16 Euro pro Monat für die erste Person

  • 225,17 Euro pro Monat für jede weitere Person

Geldeingänge für Ausgleich von Körperschäden

Soll der Mehraufwand für einen Körperschaden durch Sozialleistungen ausgeglichen werden, sind diese Leistungen auf Antrag ebenfalls unpfändbar und werden somit dem Freibetrag hinzugerechnet. Dazu gehören:

  • Pflegegeld

  • Schwerstbeschädigtenzulage

  • Grundrente nach Bundesversorgungsgesetz>

  • Je nach Sozialleistung und Umständen

Einmalige Ausgaben für Kinder

Wenn einmalige Ausgaben für Kinder anstehen, können für die Sozialleistungen ebenfalls Ausnahmen gemacht werden. Dazu gehören z.B.:

  • Kosten für die Erstausstattung nach der Geburt eines Babys

  • Kosten für wichtige Schulbücher

  • Kosten für die Klassenfahrt

  • Je nach Kostenpunkt

Tabelle 2: Möglichkeiten zur pauschalen Erhöhung des Freibetrags auf dem Pfändungsschutzkonto

Entsprechende Erhöhungen des Freibetrags musst Du durch geeignete Bescheinigungen gegenüber Deiner Bank nachweisen. Die Bescheinigungen können von folgenden Stellen ausgestellt werden:

  • Arbeitgeber
  • Sozialversicherungsträger (Krankenversicherung, Sozialamt)
  • Rechtsanwälte und Steuerberater
  • Anerkannte Schuldnerberatungsstellen und Insolvenzberater

Hinweis: Sollten sich bereits aus Verdienstbescheinigungen oder Bescheiden von Sozialversicherungsträgern Unterhaltsverpflichtungen ergeben, muss Deine Bank diese auch anerkennen!

Darüber hinaus hast Du auch noch die Möglichkeit, Deinen Freibetrag individuell aufstocken zu lassen. Dafür ist ein Antrag erforderlich, den Du entweder beim Amtsgericht deines Wohnortes oder bei der vollstreckenden Behörde (wenn es um einen öffentlichen Gläubiger wie das Finanzamt geht) stellst. Dies ist insbesondere in folgenden Fällen sinnvoll:

  • Der Freibetrag auf Deinem P-Konto ist niedriger als Dein pfändungsfreies Einkommen laut Pfändungstabelle.
  • Es besteht die Gefahr einer Doppelpfändung, da bereits Dein Einkommen beim Arbeitsgeber gepfändet wurde.
  • Liegt das Einkommen über 6 Monate hinweg deutlich unterhalb des Freibetrags und Du kannst glaubhaft machen, dass es auch in den 12 Monaten nicht darüber hinausgeht, verfügt das Gericht eine sogenannte „Anordnung der Unpfändbarkeit“ nach § 850 l ZPO. Somit sind für die nächsten 12 Monate alle Geldeingänge von einer Pfändung befreit.

2.4. Was kostet ein P-Konto?

Der Gesetzgeber hat in Bezug auf die Umwandlung eines herkömmlichen Girokontos in ein P-Konto festgelegt, dass diese kostenfrei ist. Es handelt sich dabei um eine gesetzliche Pflicht, so dass sich daraus keinerlei Entgelte ableiten lassen. Darüber hinaus dürfen sich die Kontoführungsgebühren nicht allein dadurch erhöhen, dass das genutzte Konto ein P-Konto ist. Dies wurde in einem Urteil des BGH (Az.: XI ZR 260/12) aus dem Jahr 2013 bestätigt. Wenn Du also bisher einen bestimmten Betrag für deine Kontoführung bezahlt hast, dürfte dieser sich durch die Umwandlung nicht erhöhen.

2.5. Weitere wichtige Fakten zum P-Konto

Da es immer wieder Situation gibt, die vom Standard abweichen, sollen hier noch einige besondere Situationen in Bezug auf das P-Konto beschrieben werden:

  • Sozialleistungen bei negativem Kontostand: Wenn sich dein Kontostand im Minus befindet und Du Sozialleistungen erhältst, hilft das Pfändungsschutzkonto ebenfalls. Die Bank darf innerhalb der ersten 14 Tage keine Aufrechnung durchführen, so dass Du über das Geld verfügen kannst. Lediglich Kontoführungsgebühren können abgezogen werden.
  • Sparen auf dem P-Konto: Mit dem Pfändungsschutzkonto wurde zudem die Möglichkeit geschaffen, auch kleinere Rücklagen innerhalb der Freibeträge zu bilden. So hast Du beispielsweise das Recht, nicht verbrauchtes Guthaben Deines Freibetrags in den Folgemonat zu übertragen. In nächsten Monat muss dann erst das Geld des alten Monats verbraucht werden und es kann eine neue Rücklage gebildet werden. Es erfolgt jedoch nur die einmalige Übernahme eines Freibetrags in den nächsten Monat. Somit ist die Rücklagenbildung maximal auf die Höhe des Freibetrags begrenzt. Das folgende Beispiel soll dies näher verdeutlichen:

Monat

Freibetrag

Ausgaben

Übertrag

Rücklage

1

1.073,88 Euro

900,00 Euro

173,88 Euro

173,88 Euro

2

1.247,66 Euro

900,00 Euro

347,76 Euro

347,76 Euro

3

1.421,64 Euro

900,00 Euro

521,64 Euro

521,64 Euro

4

1595,52 Euro

900,00 Euro

695,52 Euro

695,52 Euro

5

1.769,40 Euro

900,00 Euro

869,40 Euro

869,40 Euro

6

1.943,28 Euro

900,00 Euro

1.043,28 Euro

1.043,28 Euro

7

2.117,16 Euro

900,00 Euro

1.073,88 Euro

1.217,16 Euro

Tabelle 3: Sparen auf dem P-Konto

Wie Du in diesem Beispiel siehst, funktioniert das Sparen bis zum Erreichen des persönlichen Freibetrags problemlos. Da aber maximal dieser mit in den Folgemonat übernommen werden kann, würde im 8. Monat spätestens Geld verschenkt.

Wichtig: Die sogenannte „Vormonatsproblematik“ hat der BGH in einem Urteil (Az.: IX ZR 115/14) mittlerweile abgeschafft. Sollten also beispielsweise Lohn oder Sozialleistungen am Ende eines Monats für den Folgemonat eingehen, gilt dies nicht als Übernahme eines Guthabens in den Folgemonat. Die Umsetzung ist hier leider mitunter noch problematisch. Aus diesem Grund sollte das Konto zum Monatsende möglichst geräumt werden.

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3. P-Konto eröffnen – so geht’s

Der Schutzmechanismus eines P-Kontos besteht nicht automatisch, sondern Du musst die Umwandlung bei deiner Bank beantragen. Dafür hast Du nach § 850k ZPO einen rechtlichen Anspruch auf die Umwandlung Deines Girokontos in ein P-Konto. Wie das genau funktioniert, wird nun genauer erklärt.

Hinweis: In der Vergangenheit gab es immer wieder Probleme mit der Rückwandlung eines P-Kontos in das alte Girokonto. In einem Gerichtsurteil des BGH (Az.: XI ZR 187/13) aus dem Jahr 2015 wurde jedoch eindeutig festgestellt, dass es sich beim Pfändungsschutz nur um eine Zusatzfunktion des Kontos handelt. Wird diese gekündigt, läuft das Girokonto normal weiter. Ein Dispo-Kredit fällt übrigens nur dann weg, wenn er vorher gekündigt wurde.

3.3. Wie viele P-Konten kann ich eröffnen oder umwandeln?

Wie bereits erwähnt hat jeder Kontoinhaber das Recht auf ein P-Konto. Doch dieser Anspruch ist tatsächlich auf ein einziges Pfändungsschutzkonto begrenzt. Aus diesem Grund dürfen Banken die Einrichtung eines P-Kontos auch der SCHUFA melden. Diese Information taucht bei einer herkömmlichen SCHUFA-Abfrage zur Bonität zwar nicht auf, aber die Banken dürfen vor jeder Kontoumwandlung vorher eine Abfrage durchführen, ob Du bereits ein P-Konto nutzt.

Achtung: Wer versucht, mehrere P-Konten zu eröffnen, macht sich strafbar. Zudem ist der Pfändungsschutz in Gefahr. Findet ein Gläubiger dies heraus und meldet es dem Vollstreckungsgericht, kann er sich aussuchen, welches der Konten als geschützt gilt. Die Pfändung wird er dann an dem Konto vollziehen, welches das höchste Guthaben aufweist.

Infografik zum P-Konto

Infografik: Wissenswertes zum P-Konto, Quelle: Kredite-ohne-schufa.info

4. Vor- und Nachteile eines P-Kontos

Mit der Funktion des P-Kontos hat der Staat die Möglichkeit geschaffen, einfach und unkompliziert das eigene Guthaben innerhalb der Freibeträge vor Pfändungen zu schützen. Natürlich bringt diese Regelung auch einige Probleme und Einschränkungen mit sich. Im Folgenden kannst Du Dich deshalb etwas genauer über die Vor- und Nachteile eines P-Kontos informieren.

4.1. Vorteile eines P-Kontos

Der größte Vorteil eines Pfändungsschutzkontos liegt darin, dass das eigene Guthaben bis zum monatlichen Freibetrag vor eventuellen Pfändungen geschützt ist. Der Gang zum Gericht und die wochenlange Blockade des eigenen Girokontos entfallen damit. Du kannst somit auch weiterhin Deine Lebenshaltung aus dem Guthaben Deines Kontos bezahlen. Darüber hinaus lassen sich noch einige weitere Vorteile aufzeigen:

  • Unkomplizierte Eröffnung: Wenn Du ein P-Konto eröffnen möchtest, musst Du lediglich einen Musterantrag von Deiner Bank ausfüllen. Darin sind Angaben zu Deiner Person sowie zu den Freibeträgen zu machen. Wenn Du bereits Bescheinigungen vorlegen kannst, wird Dir gleich ein höherer Freibetrag eingeräumt.
  • Schnelle Einrichtung: Der Gesetzgeber hat in §850k der Zivilprozessordnung (ZPO) festgelegt, dass das Konto bereits 4 Tage nach Antragseingang in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden muss.
  • Kostenfreie Einrichtung: Gibst Du Deiner Bank den Auftrag für eine Kontoumwandlung, muss sie diese kostenfrei durchführen. Es handelt sich um eine gesetzliche Pflicht, für die Banken keinerlei zusätzliche Gebühren fordern dürfen.
  • Rechtlicher Anspruch: Bei einem P-Konto handelt es sich nicht um eine Leistung, die Banken ihren Kunden verweigern können. Du hast einen Rechtsanspruch auf den Pfändungsschutz und kannst Dein Girokonto jederzeit in ein P-Konto umwandeln lassen.

Achtung: Bisher galt der Rechtsanspruch nur bei einer Kontoumwandlung in ein P-Konto. Seit 19. Juli 2016 haben die Menschen in Deutschland auch ein Recht auf ein sogenanntes Basiskonto, welches nur auf Guthabenbasis zu führen ist. Dafür genießt es besonderen Kündigungsschutz und kann natürlich auch in ein P-Konto umgewandelt werden.

4.2. Nachteile eines P-Kontos

Die Nachteile eines P-Kontos betreffen hauptsächlich die Einschränkungen der Leistungen, mit denen Du Dich in vielen Fällen abfinden musst. So wird Deine Bank sowohl die Überziehung als auch den Dispo-Kredit im Normalfall kündigen. Das Konto lässt sich demnach nur noch im Guthabenbereich führen. Ferner wirst Du zumindest bei Deiner Bank bonitätstechnisch künftig skeptischer betrachtet werden. Darüber hinaus sind zudem folgende Nachteile nicht zu vernachlässigen:

  • Gemeinschaftskonten nicht möglich: Wenn Du ein Gemeinschaftskonto mit Deinem Lebenspartner führst und einer von euch einer Pfändung entgegen sieht, müsstet ihr die Konten zuerst auf eine Person umschreiben lassen. Pfändungsschutz wird nämlich nur für Einzelkonten gewährt. Dein Partner kann allerdings Kontozugriff über eine Vollmacht erhalten.
  • Mitunter Hemmnisse durch Banken: Auch wenn Banken zur Einrichtung eines P-Kontos verpflichtet sind, ist dies für die Kreditinstitute nicht sonderlich attraktiv. Aus diesem Grund berichten Verbraucherzentralen immer wieder von Hemmnissen wie höheren Gebühren oder ungerechtfertigten Leistungskürzungen. Auch wenn diese sich rechtlich zurückfordern lassen, stellt das Ganze eine zusätzliche Belastung dar.
Zerschnittene Kreditkarte

Bild: Wer sein Konto in ein P-Konto umwandelt, erhält für Kreditkarten und Dispokredit eventuell bald die Kündigung, Quelle: Rob Byron – 19473244 / Shutterstock.com

5. Fazit

Ein P-Konto bietet einen zuverlässigen und vorgelagerten Schutz des Kontoguthabens vor einer drohenden Pfändung. Innerhalb der Freibeträge lässt sich also unbürokratisch weiter wirtschaften und die unsägliche Kontoblockade aus der Vergangenheit ist damit Geschichte. Da ein P-Konto jedoch Leistungseinschränkungen mit sich bringt und zudem bei der Bank mitunter auch eine Stigmatisierung nach sich ziehen kann, solltest Du diese Option nur wählen, wenn es wirklich nötig ist. Kann der Fall beigelegt werden, ist zudem eine Rückumwandlung in ein herkömmliches Girokonto zu empfehlen.

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