Lottogewinn – Trügerischer Segen?

Aug 03, 2016 (0) comment

Mit dem Geld kommen häufig auch die Probleme.

Am vergangenen Freitag hat ein Hesse den höchsten Jackpot der deutschen Lotto-Geschichte gewonnen: 84,8 Millionen Euro wandern vom Eurojackpot auf das Konto des glücklichen Gewinners – er sollte also ausgesorgt haben. Doch welche Probleme können bei einem Lottogewinn auftreten?

Steuerpflicht beim Lottogewinn?

Die Steuer ist bei einem Lottogewinn zunächst einmal kein Problem, da solche Gewinne für den Spieler gemeinhin steuerfrei sind – im Gegensatz zu Preisgeldern aus Fernsehshows oder ähnlichem. Bei einer Tippgemeinschaft könnte es allerdings bereits zu Schwierigkeiten kommen: Ist auf dem Tippzettel lediglich ein einziger Spieler vermerkt, liegt die Beweislast bei der Gemeinschaft. Ist das Finanzamt der Überzeugung, dass es nur einen Gewinner gibt und die anderen Mitglieder anteilig beschenkt werden, wird die Schenkungssteuer zur Pflicht.

Während der eigentliche Gewinn zwar steuerfrei ist, kommt der Gewinner an der Abgeltungssteuer wiederum nicht vorbei. Wird das Geld also angelegt und erwirtschaftet Erträge, so sind diese der Steuer unterworfen – der Steuersatz beträgt hier in der Regel 25 %.

Auch bei Geschenken ist Vorsicht geboten: Geld- und Sachgeschenke können nämlich der Schenkungssteuer unterliegen. Die Freibeträge liegen hier bei 500.000 Euro für Ehepartner, 400.000 für Kinder und 200.000 für Enkelkinder. Bei anderen Verwandtschaftsverhältnissen liegt der Freibetrag bei lediglich 20.000 Euro.

Laufende Insolvenzverfahren und Hartz IV

Wer einen Lottogewinn einheimst und ein laufendes Insolvenzverfahren gegen sich stehen hat, kann ebenfalls von den Behörden belangt werden. Zwar gehören diese Gewinne nicht zur Insolvenzmasse, allerdings könnten sie geeignet sein, eventuelle Schulden an Gläubiger zurückzuzahlen. Und dies kann von den Finanzbehörden ohne weiteres verlangt werden.

Auch Hartz IV-Empfänger können nicht damit rechnen, dass sie trotz des Geldsegens ohne Unterbrechung weiterhin Unterstützung vom Staat bekommen. Ein Lottogewinn gilt nämlich als einmalige Einnahme und diese kann auf sechs Monate verteilt auf die staatliche Hilfe angerechnet werden.

Das Wichtigste bei einem Lottogewinn ist auf jeden Fall die Erkenntnis, sorgsam mit dem Geld umzugehen. Denn anders als bei Einkünften aus eigener Arbeit sollte man hier bedenken, dass man in absehbarer Zeit nicht mit einer Wiederholung der Einnahme rechnen kann.

Für hohe Millionengewinne sind diese Erkenntnisse zwar meist zu vernachlässigen – allerdings sind diese auch die Ausnahme. Nicht umsonst liegt die Wahrscheinlichkeit im Lotto zu gewinnen noch unter der Chance vom Blitz getroffen zu werden.

Bild-Quelle: © Shutterstock / Denys Sapozhnik

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