Steuererklärung bis 31. Mai abgeben

Feb 16, 2016 (0) comment

Haben Sie zu viele Steuern gezahlt, bekommen Sie das Geld dank Ihrer Steuererklärung wieder.

Diesen Termin sollten sich alle Steuerzahler im Kalender markieren: Am Dienstag, den 31. Mai muss bis auf wenige Ausnahmen die Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt eingegangen sein. Macht man diese sorgfältig und gewissenhaft, so lässt sich ordentlich sparen. Im Bundesdurchschnitt sind dies pro Arbeitnehmer satte 850 Euro. Nun heißt es Rechnungen sortieren und Datenmaterial zusammentragen.

Auch in diesem Jahr gibt es eine Reihe an Änderungen, welche die Steuerlast verringern können. Man sollte diesbezüglich vor allem auf die neuen Freibeträge, etwaige Werbungskosten oder auch entstandene Handwerkerkosten achten.

Neuerungen 2016

Wurde 2015 der Grundfreibetrag um 118 Euro auf 8472 Euro angehoben, so steigt er in diesem Jahr um weitere 180 Euro auf insgesamt 8652 Euro. Auch mit der Erhöhung des Kindergeldes um 4 Euro je Kind stieg der Kinderfreibetrag um 144 Euro auf 4512 Euro. Ebenfalls wuchs der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im vergangenen Jahr um 600 Euro auf 1908 Euro pro Jahr. Schon der höhere Grundfreibetrag führt in diesem Jahr bei einem zusammen veranlagten Ehepaar mit einem Einkommen von 60.000 Euro für eine Steuerersparnis von 180 Euro.

Gleichermaßen stieg dieses Jahr die Umzugskostenpauschale. Diese kann eingebracht werden, wenn beispielsweise aus beruflichen Gründen ein Umzug erfolgte und sich hierdurch der tägliche Weg zur Arbeit verkürzt. Seit dem 1. März 2015 gilt für Alleinstehende eine Pauschale von 730 Euro, für Ehepaare dementsprechend der doppelte Betrag von 1460 Euro.

Werbungskosten absetzen

Erfahrungsgemäß kann sich bei den Werbungskosten, also den Kosten die einem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seinem Beruf entstehen, so einiges summieren. Am stärksten ins Gewicht fallen hier zumeist die Fahrtkosten für den täglichen Weg zur Arbeitsstätte. Zwar ist hierfür bereits ein Betrag von 1000 Euro in die Lohnsteuertabellen integriert, doch wer beispielsweise an 230 Tagen im Jahr pro Tag eine Entfernung von 20 Kilometern zum Arbeitsplatz zurück legt, kommt bei einem Pauschalbetrag von 30 Cent pro Entfernungskilometer bereits auf Kosten von 1.380 Euro.

Auch zu den Werbungskosten zählen Beiträge zu Gewerkschaften, Berufsverbänden oder Ausgaben für Bewerbungen. Ebenfalls können Kosten für etwaige Büromaterialien, Fachbücher oder den neuen PC geltend gemacht werden, wenn diese zu mindestens 90% beruflich genutzt werden.

Dienstleistungen und Minijobs angeben

Auch sämtliche Dienstleistungen die von Handwerkern erbracht wurden sollten eingebracht werden um die Steuerlast zu mindern. Hier kann allerdings nur der jeweilige Arbeitslohn angesetzt werden. Anerkannt werden dann in der Regel 20% der Arbeitskosten, jedoch maximal 1200 Euro pro Steuerjahr. Wer in seinem Haushalt einen Minijobber oder eine Minijobberin beschäftigt, kann ebenfalls 20%, maximal 510 Euro absetzen. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen, wie beispielsweise für Gärtnerarbeiten, können maximal 4000 Euro pro Jahr veranschlagt werden.

Bild-Quelle: © shutterstock / JohannesS

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