Steuern sparen

Nov 25, 2015 (0) comment

Genau nachrechnen lohnt sich. So einfach geht Steuern sparen.

Dem deutschen Steuerzahler bleibt im Jahr 2015 noch gut ein Monat, um mit der Steuererklärung bares Geld zu sparen. Häufig wird dem Finanzamt an dieser Stelle Geld geschenkt, indem die Erklärung unzureichend ausgefüllt wird. Mit ein paar einfachen Tricks lässt sich hier jedoch die Steuerlast bedeutend mindern.

Den Steuerfreibetrag beantragen

Noch bis zum 30. November kann für das laufende Jahr der Steuerfreibetrag beantragt werden. Dann findet er bereits im Dezember Berücksichtigung in der Lohnsteuer. Dies gilt besonders für alleinerziehende Elternteile, denn deren Entlastungsbetrag (bei einem Kind) wurde auf 1908 Euro angehoben. Das erste Kind wird vom Finanzamt automatisch bei der Steuerklasse II berücksichtigt. Für alle weiteren Sprösslinge muss ein Antrag gestellt werden.

Ebenfalls gibt es 2016 diesbezüglich eine profitable Neuerung: Seit Oktober diesen Jahres kann ein Arbeitnehmer erstmals einen 2 Jahre gültigen Freibetrag beantragen. Bisher galten diese immer nur ein Jahr und mussten dann wiederum neu beantragt werden.

Die Steuerklasse ändern

Oft rentiert sich bei Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnerschaften eine Überprüfung der Steuerklasse. Dies gilt beispielsweise dann, sollte einer der Partner mindestens 60% des Gesamteinkommens verdienen. In diesem Fall hilft eine Einstufung des betreffenden Partners in Steuerklasse III um Geld zu sparen. Der jeweils andere Partner wir dann zwar in Steuerklasse V eingestuft und muss dementsprechend mehr Lohnsteuer entrichten, diese kann jedoch durch die Einkommenssteuerveranlagung wieder zurückgeholt werden.

Die Krankheitskosten sammeln

Krankenhaus- oder Kuraufenthalte, sowie Kosten für Zahnersatz, Medikamente etc. können als sogenannte “außergewöhnliche Belastungen” in der Steuererklärung deklariert werden. Dann wird lediglich ein Eigenanteil von 1 bis 7 Prozent der Gesamteinkünfte als “zumutbare Belastung” fällig. Es empfiehlt sich also, sämtliche Belege und Apothekenrechnungen zu archivieren.

Anfallende Handwerkerleistungen absetzen

Bei der Planung von Renovierungsarbeiten zum Ende des Jahres oder Anfang des neuen Jahres empfiehlt es sich oftmals, die Kosten zu verteilen. Es lassen sich pro Jahr generell 20% der entstehenden Kosten abrechnen, maximal werden jedoch 6000 Euro berücksichtigt. Es kann sich also eine Entlastung von bis zu 1200 Euro ergeben. Sollte der Steuerzahler nun über diese Höchstgrenze rutschen, besteht die Möglichkeit die Kosten auf 2 Jahre zu verteilen. Beispielsweise kann mit dem zuständigen Handwerker eine Vorauszahlung abgesprochen werden. So kann der Maximalbetrag für 2 Jahre ausgeschöpft werden.

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