Zum Ausbildungsstart – Was sollten Azubis beachten?

Aug 17, 2016 (0) comment

Azubis müssen zum Ausbildungsstart auf mehr achten, als nur das richtige Werkzeug.

In den nächsten Wochen starten viele Azubis in ihre Berufsausbildung. Ein großer Schritt, der mit neuen Eindrücken aber auch Fragen einhergeht. Die wichtigsten Punkte betreffen dabei die Versicherung, die Steuer sowie den Arbeitsvertrag. Wer hier nicht genau aufpasst, könnte schnell Probleme bekommen.

Steuerpflicht

Auch Azubis unterliegen der Lohnsteuerpflicht. Daher sollte dem Ausbildungsbetrieb neben dem Geburtsdatum und der Religionszugehörigkeit auch schnellstmöglich die Steuer-ID mitgeteilt werden. Diese wird genutzt, um die anfallende Lohnsteuer für den Azubi genau zu berechnen und direkt vom Lohn abzuziehen.

Die Steuerklasse ist abhängig von der Einordnung. Ledige, kinderlose Azubis werden meist in der Steuerklasse I eingeordnet. Verheiratete – oder Alleinerziehende – werden für gewöhnlich in niedrigeren Steuerklassen angesetzt, die in Kombination mit dem eventuellen Partner stehen: Beispielsweise die Klasse III oder IV. Auch das sogenannte Faktorverfahren bei der Steuerklassenkombination IV/IV ist für verheiratete Azubis, deren Partner ungefähr das gleiche verdienen, möglich. Das BMF bietet hierfür einen praktischen Steuerrechner.

Empfehlenswert ist es auf jeden Fall, alle Quittungen, die mit dem Ausbildungsstart in Zusammenhang stehen, für die spätere Einkommensteuererklärung zu sammeln. Diese Kosten können nämlich abgesetzt werden. Der Verdienst eines Auszubildenden ist branchenabhängig, beträgt jedoch durchschnittlich zwischen ca. 800 und 1.000 Euro. Bis zu 1.000 Euro Verdienst sind für gewöhnlich steuerfrei.

Die Versicherung

Azubis benötigen eine eigene Krankenversicherung. Was für Schüler und Studenten unter 25 nicht gilt, ist bei Auszubildenden dringend notwendig. Daher sollte sich der Lehrling spätestens zwei Wochen nach Antritt der Ausbildung für eine Krankenkasse entschieden haben.

Krankmeldungen müssen in der Regel sofort beim Arbeitgeber angezeigt werden, eine Krankschreibung vom Arzt erfolgt entweder ebenfalls für den ersten Tag oder nach bis zu drei Tagen Krankheit. Diese Regelung ist jedoch meist im Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag separat aufgeführt.

Der Vertrag

Im Ausbildungsvertrag werden die Pflichten des Azubis und des Ausbilders festgehalten. Darüber hinaus müssen die voraussichtliche Dauer der Ausbildung, die Arbeitszeit sowie die Höhe der Bezahlung angegeben werden. Außerdem sollten die Regelungen für die Probezeit im Vertrag enthalten sein – diese dauert für gewöhnlich vier Monate und beinhaltet eine sofortige, also fristlose, Kündigungsmöglichkeit für beide Seiten.

Ist der Auszubildende noch minderjährig, unterschreiben neben dem Ausbilder und dem Lehrling auch die gesetzlichen Vertreter – meist die Eltern – des Azubis.

Sollten Unklarheiten bestehen, empfiehlt es sich stets, den Ausbilder direkt zu fragen. Dies stärkt das gegenseitige Vertrauen und räumt bestehende Schwierigkeiten unkompliziert aus.

Bild-Quelle: © Shutterstock / SpeedKingz

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