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Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gehört zum deutschen Gesundheits- und Sozialsystem und stellt prinzipiell eine verpflichtende Versicherung für alle Personen – mit Ausnahmen – in Deutschland dar. Sie übernimmt die Zahlung von Leistungen, die zur Vorsorge und zur Behandlung von Krankheiten getroffen werden. Der genaue Umfang der abgedeckten Kosten variiert von Gesellschaft zu Gesellschaft, eine gewisse Grundleistung ist jedoch für jede gesetzliche Krankenversicherung gegeben.

Grundleistungen

Die Grundleistungen sind in Verhütung und Früherkennung von Krankheiten, tatsächliche Krankheit, Krankengeld, Fahrkosten, Rehabilitation und Schwanger- bzw. Mutterschaft aufgeteilt.

Die gesetzliche Krankenversicherung kommt dabei beispielsweise für die folgenden konkreten Leistungen auf:

  • Gesundheitsuntersuchungen
  • Krankenbehandlung
  • Zahnärztliche Behandlung
  • Entbindung

Natürlich sind durch die gesetzliche Krankenversicherung auch noch viele andere Beispiele gedeckt, die beispielsweise auch die Pflege betreffen.

Wer ist Mitglied, wer nicht?

Die gesetzliche Krankenversicherung ist grundsätzlich als Pflichtversicherung angelegt. Doch unter bestimmten Voraussetzungen sind Personen von dieser Pflicht befreit. Diese sind beispielweise gegeben, wenn eine private Versicherung abgeschlossen wurde.

Arbeitnehmer und Rentner sind die größten Gruppen der Pflichtmitglieder. Doch auch eine freiwillige Versicherung in der GKV ist möglich. Dies betrifft zum Beispiel Selbstständige oder Promotionsstudenten.

Versicherungsfrei sind Personengruppen, deren Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt sowie Geistliche, Beamten, Soldaten und Richter. Diese Gruppen werden meist über private Versicherungen oder eine Beihilfe abgesichert.

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