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Kontoführungsgebühren

Als Kontoführungsgebühren oder auch Bankgebühren werden diejenigen Kosten bezeichnet, die einem Kontoinhaber von der Bank für die Führung seines Kontos in Rechnung gestellt werden. Viele Banken in Deutschland erheben solche Gebühren. Dabei ist es egal, ob es sich um ein Sparkonto, Girokonto oder ein Kreditkonto handelt. Die Gebühr wird bei Eröffnung des Kontos festgesetzt und ab diesem Zeitpunkt monatlich angefordert. Die Höhe der Kontoführungsgebühren betragen, je nach Kreditinstitut und Leistung, bei Girokonten durchschnittlich zwischen 1,50 und 10 Euro. Für Studenten, Rentner und Arbeitslose besteht die Möglichkeit, sich von diesen Gebühren befreien zu lassen. Ebenfalls kommen nach wie vor die klassischen Tagesgeldkonten ohne anfallende Kosten für die Führung aus. Einige Ausnahmen bilden die sogenannten „Kombiprodukte“. Mit den Gebühren deckt die Bank die Kosten ab, die bei Eröffnung und für die Verwaltung des Kontos abfallen.

Als Verbraucher ist es bei der Auswahl an Banken und Konten ratsam, im Vorfeld zu vergleichen und sich dann für das passendste und günstigste Angebot zu entscheiden. Es gibt bereits Institute, die gebührenfreie Girokonten anbieten. Als Arbeitnehmer oder Vermieter kann man die Kontoführungsgebühren eines Girokontos in der Steuererklärung geltend machen. Es handelt sich dabei um Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit bzw. aus Vermietung und Verpachtung.

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