Die IBAN-Umstellung: Das müssen Sie ab jetzt beachten

Feb 02, 2016 (0) comment

Die alten Kontonummern sind nicht mehr in Verwendung, die neue IBAN ist nun Standard.

Nun ist es soweit: Seit gestern, dem 1. Februar 2016, gelten auch für private Bankgeschäfte die Regeln des einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraums (SEPA). Die altbekannte Kontonummer und Bankleitzahl gehören in der Folge der Vergangenheit an. Bei Lastschriftverfahren und Überweisungen müssen Verbraucher fortan ihre 22-stellige internationale Kontonummer, die sogenannte „International Bank Account Number“ angeben. Diese Nummer soll dazu beitragen, bargeldlose Zahlungen international zu standardisieren und somit effektiver und schneller zu machen. Bereits 34 europäische Länder haben den neuen IBAN-Standard eingeführt. Neben den 28 EU-Mitgliedsstaaten beteiligen sich auch Norwegen, die Schweiz, Island, Liechtenstein, San Marino und Monaco am neuen Format.

Was gilt seit dem 1. Februar?

Sämtliche Überweisungen, Lastschriften und Daueraufträge müssen seit dem gestrigen Tag im modernen IBAN-Format erfolgen. Zahlungen, die unter Angabe der alten Kennnummern durchgeführt werden, dürfen von den Kreditinstituten nicht mehr akzeptiert werden. Die neuen Regelungen für den bargeldlosen Zahlungsverkehr sollten verbindlich für alle Verbraucher bereits 2014 in Kraft treten. Privatpersonen erhielten damals noch eine Schonfrist, während für Vereine und Unternehmen bereits seit 2 Jahren die SEPA-Bestimmungen gelten.

Es wird fortan formell also keine Unterscheidung mehr zwischen nationalen und internationalen Euro-Transaktionen gemacht. Für den Verbraucher bedeutet dies, dass bei einer Überweisung mehr Kästchen ausgefüllt werden müssen als bisher. Statt der alten, nationalen Kontonummer, die in der Regel etwa 10 Stellen besaß, muss nun die gut doppelt so lange internationale Nummer eingetragen werden. Die Länge variiert von Land zu Land, in Deutschland hat sie 22 Stellen. Sie beginnt mit einem Ländercode, im deutschen Fall mit „DE“, darauf folgt eine zweistellige Prüfziffer sowie die jeweilige nationale Komponente. In Deutschland setzt sich diese Komponente aus der bisherigen Bankleitzahl sowie der alten Kontonummer zusammen.

Können alte Überweisungsträger noch verwendet werden?

Die Antwort ist „Nein“. Kreditinstitute dürfen die alten Überweisungsträger von nun an nicht mehr annehmen. Werden Überweisungen auf diese Weise eingereicht, wird die Überweisung schlichtweg nicht ausgeführt. Nimmt ein Kunde dies nicht rechtzeitig zur Kenntnis, können beispielsweise durch Fristüberschreitungen verschiedene Probleme entstehen. Es empfiehlt sich daher, die alten Überweisungsträger zu entsorgen und sich bei der eigenen Filialbank mit neuen zu versorgen.

Beim Online-Banking können alte Kontonummern indes nicht mehr in die Eingabemasken eingetippt werden. Die Geldinstitute haben hier ebenfalls Anpassungen vorgenommen.

Welche Vorteile birgt das neue Zahlungssystem?

Neben der Geschwindigkeit des Geldtransfers passen sich auch die Kosten für Auslandsüberweisungen an. Diese sollen folglich nicht mehr höher sein als für Überweisungen im Inland. An dieser Stelle verweist die Bundesbank auf Hochrechnungen, laut derer sich durch das SEPA-Verfahren in einem Zeitraum von 6 Jahren ca. 123 Milliarden Euro an Kosten einsparen lassen sollen.

Bild-Quelle: © Shutterstock / v.schlichting

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