Sozialversicherungsbeiträge für Midijobber fallen 2016
Midijobber können sich dieses Jahr über reduzierte Sozialversicherungsbeiträge freuen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz für 2016 erhöht. Dadurch ergibt sich für Midijobber eine Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen.
Midijobber werden steuerlich entlastet
Mit der Agenda 2010 wurde von der damaligen Bundesregierung eine der größten Arbeits- und Sozialgesetzreform der Bundesrepublik in Angriff genommen. Im Zuge dieser Reformen wurde 2003 der 400 € Job (Minijob) eingeführt. Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb von 400 € hatten demnach keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Im Januar 2013 wurde diese Obergrenze auf 450 € angehoben.
Für Einkommen jenseits dieser Grenze sind allerdings die allgemeinen Sozialversicherungsbeiträge fällig. Um das tatsächlich verfügbare Einkommen von geringverdienenden Arbeitnehmern über der 450 € Grenze nach Entrichtung der anfallenden Versicherungsbeiträge nicht auf einen Betrag unterhalb von 450 € zu reduzieren, hat der Gesetzgeber die sogenannte Gleitzonenregelung eingeführt. Für Einkommen zwischen 450,01 € und 850,00 € ist demnach vom Arbeitnehmer nur ein verringerter Sozialversicherungsbeitrag zu leisten.
So kommt die steuerliche Entlastung für Midijobber zustande
Überschreitet ein Arbeitnehmer regelmäßig nicht ein Einkommen von 850 € im Monat, werden seine Sozialversicherungsbeiträge auf Grundlage der Gleitzonenregelung berechnet.
Dabei richten sich die Beiträge der Geringverdiener am sogenannten Faktor F. Dieser wird von der Bundesregierung für jedes einzelne Jahr neu bestimmt, nachdem der Gesamtversicherungsbeitragssatz festgelegt wurde. Der Faktor F ergibt sich dann durch eine einfache Formel:
Für das Jahr 2016 wurden folgenden Werten festgelegt:
Allgemeiner Beitragssatz Krankenversicherung: 14,60 %
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz Krankenversicherung: 1,10 %
Beitragssatz Rentenversicherung: 18,70 %
Beitragssatz Arbeitslosenversicherung: 3,00 %
Beitragssatz Pflegeversicherung: 2,35 %
Aus der Summe dieser Beitragssätze ergibt sich ein dementsprechender Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz von 39,75 %, mit dem der Faktor F errechnet wird:
Die Ermittlung des Gleitzonenentgeltes für den Arbeitnehmer lässt sich dann anhand der folgenden Formel berechnen:
Generell ergibt sich für den Arbeitnehmer eine umso größere Entlastung, je niedriger der Faktor F ist. Im Jahr 2015 lag er bei einem Wert von 0,7585. Mit einem Wert von 0,7547 im Jahr 2016 ergeben sich also für Midijobber geringere Sozialversicherungsbeiträge. Zugegeben ist die Berechnung der Beitragsersparnisse nicht gerade kinderleicht. Auf der Seite lohn-info.de bietet ein kostenloser Gleitzonenrechner daher die entsprechende Hilfe an.
Bild-Quelle: © Bildnachweis: Shutterstock / PinkBlue
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