Verhindert die jüngste Gesetzesänderung undurchsichtige Dispozinsen?

Mrz 10, 2016 (0) comment

Verbraucher müssen bei Überziehungen künftig besser von ihren Banken beraten werden.

Das Frühjahr scheint in finanzieller Hinsicht einige sonnige Aussichten für Verbraucher bereit zu halten. Ab 21. März gilt, neben europaweiten neuen Standards für Immobilienkredite, für deutsche Banken ein neues Bundesgesetz. Bei Dispositionskrediten sind Kreditinstitute zukünftig zu mehr Beratung verpflichtet. Doch bietet die Gesetzesänderung tatsächlich Grund zu Frühlingsgefühlen bietet?

Saftige Zinsen bei Dispositionskrediten

Am Ende des Monats wird es bei vielen Deutschen knapp auf dem Girokonto. Etwa jeder vierte Bundesbürger überzieht deshalb sein Konto. Auch wenn es „nur“ bei 17 Prozent regelmäßig dazu kommt, liegt die Kontoüberziehung der Kunden durchschnittlich immerhin bei 500 Euro. Banken lassen sich diesen „Service“ teuer bezahlen. Die Bankhäuser verlangen für überzogene Girokonten Zinsen bis zu 16 % – ein lohnendes Geschäft.

Allerdings werden die horrenden Dispozinsen dem Kunden oft durch faule Ausreden oder Verschleierungsmethoden und Intransparenz untergejubelt. In vielen Fällen ist der Dispokredit dadurch nicht klar zu erkennen. Um Abhilfe zu schaffen, hatte Bundesjustizminister Maas im vergangenen Sommer eine Gesetzesvorlage initiiert. Dieses Gesetz tritt nun Ende März in Kraft.

Was ändert sich mit dem neuen Gesetz?

Direkt schränkt das Gesetz Banken in der Festlegung der Höhe Ihrer Zinserhebungen nicht ein. Vornehmlich verpflichtet es Banken ausschließlich dazu, ihre Beratung bei Kontoüberziehungen auszuweiten und zu verbessern. So sind Kreditinstitute zukünftig verpflichtet, ihren Kunden bei dauerhafter oder erheblicher Kontoüberziehung eine kostengünstigere Alternative anzubieten. Zudem besteht nun die Pflicht, eindeutig und klar über Zinshöhe des Dispokredits zu informieren und dies auch auf den Internetseiten des Kreditinstitutes gut sichtbar zu machen.

Konkret gilt dies, wenn Kunden ihren eingeräumten Überziehungsrahmen über ein halbes Jahr ohne Unterbrechung im Durchschnitt zu 75 % ausschöpfen. Ebenso müssen auch Kunden von Konten beraten werden, die über die Länge eines Quartals eine geduldete Überziehung von mehr als durchschnittlich 50 % des monatlichen Geldeingangs beanspruchen.

Dabei genügt es nicht, den Kunden anzuschreiben. Die Beratung hat mündlich, entweder durch ein persönliches Gespräch oder ein Telefonat, zu erfolgen. Darüber hinaus hat die Bank die Pflicht, ihr Angebot zu wiederholen, sobald die Voraussetzungen wieder zutreffen. Versäumt die Bank ihre Prüfpflicht, kann der Kunde fortan seinen Kreditvertrag kündigen, ohne Entschädigungsleistungen zahlen zu müssen.

Angesichts der derzeitigen stark verbreiteten Tendenz, dem Kunden gegenüber die Auswirkungen der Dispokonditionen zu verschleiern, wirkt das neue Gesetz somit durchaus positiv auf den Schutz der Verbraucher.

Bild-Quelle: © Shutterstock/Karpova

Comment (0)

Gratis E-BOOK

Kostenloses E-Book

    Vor- und Nachname

    Ihre E-Mail-Adresse

    News Archiv

    [bokWebpageRating]