Was es beim Leasing zu beachten gilt

Feb 18, 2016 (0) comment

Wo liegen die Vor- und Nachteile beim Auto-Leasing?

Laut dem Jahrbuch “Autofahren in Deutschland 2015”, einer Branchenstudie der Motor Presse Stuttgart kostete im Jahr 2015 ein Neuwagen 28.330 Euro. Es ist also nicht verwunderlich, dass sich viele Käufer für einen Kredit entscheiden. Eine gute Alternative zum Kauf kann das Leasing sein, wenn man auf einige Punkte achtet.

Die Besonderheiten eines Leasing-Vertrages vor Augen führen

Das Leasing ist kein klassisches Modell der Finanzierung. Vor der Anschaffung eines Fahrzeuges ist es deshalb notwendig, sich der Unterschiede zu anderen Varianten des Autoerwerbs bewusst zu werden. Das Leasing ist eine Form des Leihgeschäftes. Anders als bei einer Ratenfinanzierung geht das vertraglich festgelegte Fahrzeug mit der ersten Ratenzahlung nicht unmittelbar in das Eigentum des Käufers über. Beim Leasing entsteht trotz Anzahlung und Raten kein dauerhafter Anspruch auf den geleasten Wagen. Das Auto bleibt im Eigentum des Leasingunternehmens.

Anzahlungssumme und Leasingraten

Mit dem Leasingvertrag wird dem Kunden das Recht der Inanspruchnahme eines Fahrzeuges zugesichert. Im Vertrag wird Dauer der Inanspruchnahme, Anzahlungssumme und Höhe der Leasingraten festgeschrieben. Dabei gilt, dass die festen monatlichen Raten umso geringer ausfallen, je höher die Anzahlung ist. Eine wichtige Größe dabei ist der für das Vertragsende kalkulierte Restwert des Fahrzeuges. Eine niedrige Kalkulation beeinflusst die Ratenhöhe negativ.

Auf Abnutzung achten

Ein Risiko des Leasings liegt in der “vertragsgemäßen Abnutzung”. Weist das geleaste Fahrzeug am Ende der Laufzeit Schäden wie Kratzer oder Beulen auf, kommen schnell zusätzliche Kosten auf den Kunden zu. Die Toleranz ist dabei gering.

Restwert richtig festlegen

Eine besondere Variante ist das Restwert-Leasing. Hier wird das Fahrzeug nach Ablauf des Leasings zu einem vorab festgelegten Restwert verkauft. Dieser sollte allerdings nicht zu hoch angesetzt werden. Kann die vereinbarte Summe im Verkauf nämlich nicht erzielt werden, muss der fehlende Betrag aus eigener Tasche ausgeglichen werden.
Der Restwert sollte demnach nachvollziehbar sein und sich am Markt orientieren.

Im Regelfall kein Kündigungsrecht

Beim Abschluss eines Leasingvertrags gilt zu beachten, dass normalerweise kein Kündigungsrecht besteht. Ein Leasingvertrag sollte daher nur eingegangen werden, wenn die Einkommensverhältnisse eine regelmäßige Tilgung zulassen. Auch bei einem Totalschaden ist der Leasingkunde nicht von seiner Tilgungspflicht entbunden. Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung ist deshalb sinnvoll.

Besonders Gewerbetreibende profitieren

Für Geschäftskunden ist das Modell des Leasings besonders lukrativ.
Leasing ist im Vergleich zum Kredit bilanzneutral. Außerdem kann das Leasing als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Das bewirkt einen positiven Effekt auf die Steuerlast.

Wer die Grundsätze des Leasings versteht, kann mit diesem Konzept also Geld sparen!
Auch der ADAC sieht im Leasing einen Trend und hat eine Informationsbroschüre zum Thema veröffentlicht.

Bild-Quelle: © Shutterstock/Stasique

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