Steuern sparen durch Schenkung

Mrz 01, 2016 (0) comment

Bis zu 500.000 Euro können steuerfrei verschenkt werden.

Vererben ist ein heikles Thema, blickt man doch mit den Gedanken an den Verbleib seines Vermögens immer auch ans eigene Lebensende. Mit einher geht auch stets die Frage, welchen Anteil die Verbliebenen durch Erbschaftsteuer an den Staat abtreten müssen. Immerhin 22 Prozent aller Deutschen haben der Studie „Erben und Vererben“ der Deutschen Bank aus dem Dezember 2015 zufolge vor einen Teil ihres Erbes vorzeitig zu verschenken. Was sie bei einer Schenkung unbedingt zu beachten haben, erfahren sie in diesem Artikel.

Zuerst an die eigene Altersvorsorge denken

Eine so weitreichende Entscheidung wie eine Schenkung ist nicht alleine eine Sache des Kopfes. Verschenkt man einen großen Vermögenswert, ist die nötige Weitsicht geboten. Häufig erfordert das auch auf den eigenen Bach zu hören. Dabei sollte die eigene Altersvorsorge an absolut erster Stelle stehen. So wird verhindert am Ende in Abhängigkeiten, insbesondere auch von dem Beschenkten, zu geraten.

Wann lohnt sich eine Schenkung?

Eine vorgezogene Schenkung kommt infrage, wenn mit dieser Steuerern eingespart werden können, die bei einer Erbschaft höher ausgefallen würden. Eine Schenkung sollte jedoch erst dann in Betracht gezogen werden, wenn diese Bedingungen auch wirklich gegeben sind. Bei Ehepartnern gilt ein Freibetrag von 500.000 Euro. Darüber hinaus können beide Eltern für jedes Kind noch einmal 400.000 Euro steuerfrei verschenken.

Freibeträge bei Schenkungen und Erbe

Die steuerrechtliche Behandlung von Schenkungen und Erbschaften ist die gleiche. Allerdings wird der Freibetrag bei Schenkungen alle zehn Jahre erneuert. So können also bei entsprechenden Finanzpolstern alle zehn Jahre 500.000 Euro an den Ehegatten und zusätzlich 400.000 Euro je Kind steuerfrei verschenkt werden. Steuermotivierte Schenkungen in Deutschland beinhalten größtenteils fünf- bis sechsstellige Beträge.

Birgt das Schenken Gefahren?

Geschenk ist Geschenk. Somit gilt, dass das geschenkte Vermögen nach der Schenkung in dessen Eigentum übergeht. Allerdings kann sich der Schenker mit Hilfe notarieller Verfügungen davor schützen, dass sein übertragenes Vermögen nicht an jemanden fällt, für den es nicht vorgesehen ist. So fällt eine dem Sohn geschenkte Immobilie bei dessen Tod normalerweise seiner Frau zu. Möchte der Schenkende in diesem Fall seine Immobilie zurück, muss er dies anhand einer Klausel im notariellen Schenkungsvertrag festsetzen.

Auch der Beschenkte sollte darauf achten, ob er willens oder in der Lage ist, mit der Schenkung einhergehende Auflagen, wie zum Beispiel eine Darlehensübernahme zu erfüllen. Eine Schenkung kann auch immer abgelehnt werden.

Werden diese Tipps beachtet, steht einer Steuerersparnis durch eine Schenkung nichts mehr im Weg und der Ruhestand kann ohne Sorgen genossen werden.

Bild-Quelle: © Shutterstock/Nerthuz

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